Optimale Versorgung und Förderung!
Im Rahmen der Grundpflege kümmern wir uns um die Körperpflege, Ernährung und Mobilität des Pflegebedürftigen. Darüber hinaus steht die Förderung von Eigenständigkeit und Kommunikation des Pflegebedürftigen im Vordergrund.
Die medizinische Behandlungspflege ist Teil der häuslichen Pflege und wird laut SGB V nur auf ärztliche Verordnung genehmigt. Bei der Behandlungspflege übernehmen unsere examinierten Pflegekräfte die medizinische Tätigkeiten am Patienten.
Dazu gehört unter anderem die Wundversorgung, Medikamentenverabreichung oder
die PEG-Sondenversorgung.